Service – Hausordnung
Hausordnung für das Schuljahr 2022/23
„Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Schülerinnen und Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.„ (BayEUG Art. 56/4)
Bei Verstößen gegen die Hausordnung entscheidet die Lehrkraft/die Schulleitung/die Lehrerkonferenz/der Disziplinarausschuss, die Betreuerin/der Betreuer der GGS und OGS über die zu ergreifenden Maßnahmen.
Die Hausordnung gilt auf dem Schulgelände, im Schulhaus, für die Jugendsozialarbeit, die Offene Ganztagsschule und deren Räume.
- Ich bin pünktlich, d.h. . um 7:50 Uhr im Klassenzimmer und richte die Bücher und Hefte für die erste Unterrichtsstunde her. Während der Unterrichts- und Pausenzeiten darf ich das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Wenn ich zu spät komme, muss ich mich zuerst im Sekretariat melden.
- Wenn ich zu spät (nach 7:50 Uhr) komme, muss ich mich zuerst im Sekretariat melden.
- Wenn ich krank bin, entschuldigen mich meine Eltern vor Unterrichtsbeginn im Schulmanager und sollte dies nicht möglich sein telefonisch. Ab dem 4. Krankheitstag benötige ich eine ärztliche Bestätigung/ Attest. Meine Eltern müssen mich auch telefonisch entschuldigen, wenn ich zum Nachmittagsunterricht nicht kommen kann (Anrufbeantworter). Bei angekündigten Leistungsnachweisen und Präsentationen besteht Attestpflicht.
- Während des Unterrichts suche ich die Toiletten nur in Ausnahmefällen auf, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden.
- In den Pausen darf ich mich nur auf den als Pausenflächen bestimmten Bereichen aufhalten. Der Aufenthalt im Schulhaus ist während der Zeit aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
- Ich darf mein Handy, meinen MP3 – Player und andere elektronische Medien auf dem gesamten Schulgelände weder während der Unterrichtszeit noch während der Pausen benutzen.
- Ich grüße im Schulhaus. Ich frage Personen, die nicht zur Schule gehören, höflich nach ihrem Anliegen oder melde ihre Anwesenheit einer Lehrkraft.
- Ich renne nicht im Schulhaus und werfe weder im Klassenzimmer noch in den Gängen oder auf dem Pausenhof mit Gegenständen, auch nicht mit Schneebällen. Das Betreten der Bühne in der Aula ist verboten!
- Ich verlasse das Klassenzimmer und die Fachräume am Unterrichtsende aufgeräumt und verwende dabei die vorgesehenen Abfallbehälter.
- Während des Unterrichts esse ich nicht.
- Koffein- und zuckerhaltige Getränke, Süßigkeiten, sowie Kaugummikauen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Auf dem Schulgelände ist das Rauchen verboten. Das Rauchen unter 18 Jahren ist überall verboten.
- Jacken, Mützen, Kappen und Sportsachen lasse ich in der Garderobe. Grundsätzlich nehme ich jegliche (außer religiöse) Kopfbedeckung bei Betreten des Schulhauses ab.
- Ich komme ordentlich gekleidet in den Unterricht. Ich verzichte auf das Tragen von freizügiger Kleidung (z.B. bauchfreie Tops, sehr kurze Röcke, etc.) und Freizeitkleidung (z.B. Jogginghosen, Sportbekleidung). An den Freitagen vor den Schulferien (Ausnahme Sommerferien) ist das Tragen von Jogginghosen erlaubt.
- Das Schulgelände und das Schulhaus sind generell nach dem Vormittagsunterricht zu verlassen und erst wieder zum Nachmittagsunterricht zu betreten (Ausnahme: OGS).
- Am Ende des Nachmittagsunterrichts ist die Schulanlage zu verlassen.
- Im Rahmen unseres Sicherheitskonzepts sind die Außentüren während der Unterrichtszeiten für schulfremde Personen verschlossen. Über Klingel und Türsprechanlage melden sich Besucher bitte im Sekretariat an. Schüler, die zu spät kommen, müssen ebenfalls im Sekretariat klingeln, was allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen passieren sollte.
Die Hausordnung 2022/2023 finden Sie hier zum Download und unter Formulare